Datenschutz

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Facebook

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Ihre Rechte

Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde.

Sie erreichen uns unter folgenden Kontaktdaten:

Mammographie-Screening Oberpfalz
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Impressum

 

Programmverantwortliche Ärzte

Dr. med. Elisabeth Gahleitner
Dr. med. Andreas Kämena

Mammographie-Screening Oberpfalz
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Zuständige Aufsichtsbehörde:

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
Elsenheimerstraße 29,
80687 München (www.kvb.de).

 Zuständige Kammer:

Landesärztekammer Bayern
Mühlbauerstr. 16
in 81677 München (www.blaek.de).

Berufsbezeichnung:
Arzt (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland).

Berufsrechtliche Regelungen:
Berufsordnung für die Ärzte Bayerns (www.blaek.de/hauptseite.cfm?id_seite=127).

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 6 MDStV:
Dr. med. Elisabeth Gahleitner
Dr. med. Andreas Kämena

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Bitte beachten Sie unseren Haftungsausschluss.

Ablauf der Untersuchung

Von der Einladung bis zur Ergebnismitteilung – flexibel, sicher, effizient

Qualität, Effizienz, Flexibilität und schnelle Ergebnisse – diese Faktoren sind beim Ablaufprozess des Mammographie-Screening-Programmes von der Einladung bis zur Ergebnismitteilung wesentliche Ziele. Vor allem sollen kurze Wartezeiten auf die Ergebnisse unnötige Belastungen der Patientinnen durch Ungewissheit reduzieren.

Wenn Sie zwischen 50 und 69 Jahr alt sind, bekommen Sie von der Zentralen Stelle Bayern alle zwei Jahre schriftlich eine Einladung zum Mammographie-Screening. Diese Einladung enthält bereits einen Terminvorschlag in einer Screening-Einheit in der Nähe Ihres Wohnortes. Sie können nun diesen Termin unter der Telefonnummer 089/ 57093-40200 bestätigen oder verlegen.

Ein weiterer Weg ist der direkte Zugang als „Selbstzuweiser“. Teilnahmeberechtigte Frauen wenden sich direkt an die Zentrale Stelle Bayern (Telefon: 089/ 57093-40200). Diese veranlasst alle weiteren notwendigen Schritte. Hierzu müssen kassenversicherte Frauen ihre Versichertenkarte bereithalten.

Zwei versierte Befunder sehen sich unabhängig voneinander alle erstellten Mammographien an. Denn vier Augen sehen natürlich mehr als zwei. Die programmverantwortlichen Ärzte und die Befunderärzte sehen sich schließlich gemeinsam in der sogenannten „Konsensuskonferenz“ auffällig Mammographien an. Hierbei wird beurteilt, ob ein weiterer Abklärungsbedarf vorliegt. Einen Krebsverdacht muss das noch nicht darstellen. Es soll lediglich mit weitergehenden Diagnosemethoden (Spezialaufnahmen und Ultraschall der Brust) festgestellt werden, ob sich ein Verdacht erhärtet.

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Erst wenn das der Fall ist, geht man zur minimalinvasiven Diagnostik über. Dabei wird eine Gewebeprobe aus der Brust entnommen, die zur Untersuchung in die Pathologie geschickt wird. Nach etwa zwei bis drei Tagen liegt ein Ergebnis vor. Gesicherte Verdachtsfälle können so möglichst schnell in Behandlung gebracht werden. Natürlich werden auch bei den feingeweblichen Untersuchungen strenge Qualitätskriterien zugrunde gelegt.

Sowohl bei negativen wie bei positiven Befunden liegt innerhalb von höchstens sieben Werktagen eine persönliche Benachrichtigung vor. Auf Wunsch der Patientin wird auch der eigene Frauenarzt oder Hausarzt über das Ergebnis benachrichtigt.

Vor- und Nachteile

Vor- und Nachteile abwägen – gut informiert ist die Entscheidung leichter
Jede medizinische Maßnahme oder Vorsorgeuntersuchung bringt Vor- und Nachteile mit sich, die man gegeneinander abwägen sollte. Auch bei der Screening-Mammographie gilt: Je besser Sie über die Einzelheiten informiert sind, umso leichter können Sie entscheiden, ob Sie die Einladung zur Untersuchung annehmen möchten.
Qualitätskontrolliertes Mammographie-Screening bietet nach überwiegender Meinung von Fachleuten mehr Vorteile als Nachteile. Zu diesem Ergebnis kommen auch Länder, in denen bereits seit langem gescreent wird, wie etwa Holland, England und Schweden.
Vorteile
Der entscheidende Punkt beim Screening ist die Früherkennung. Brustkrebs kann bei teilnehmenden Frauen früher erkannt werden als bei Frauen, die nicht an der Maßnahme teilnehmen. Ein Teil der Frauen kann so vor dem Krebstod bewahrt werden. Wichtig ist aber auch: Je früher die Erkrankung erkannt wird, umso schonender kann sie behandelt werden. Im Frühstadium lässt sich zum Beispiel die Brust bei einer Operation fast immer erhalten.
Nachteile
Ein auffälliger Befund ist für die Betroffen natürlich zunächst beunruhigend, auch wenn sich der Verdacht später als unbegründet erweist. Besonders gilt das, wenn zur Diagnostik Gewebe entnommen werden muss, das sich als gutartig erweist. Wird beim Screening ein Tumor entdeckt, der bereits unheilbar ist, verlängert sich für die Betroffene die bewusste Leidenszeit, aber nicht die Lebenszeit. Außerdem können beim Screening auch Tumore entdeckt und behandelt werden, die vielleicht auch ohne Behandlung niemals Probleme bereitet hätten.

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